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mik Männlich

Master Of Mankind

Wohnort: Amstetten

Verbrauch:

1

Dienstag, 7. Oktober 2008, 17:03

Es wird (wieder) Zeit die Reifen zu wechseln! (WinterreifenPFLICHT)

Hallo!

Wie jedes Jahr der Aufruf von mir, eure Winterreifen aufs Auto zu montieren!

Da nun wieder die Tagesdurchschnittstemperatur an die 7°C herantritt, und somit die Winterreifen besser greifen als die Sommerreifen, ist das wechseln strengstens empfohlen!

Dieses Jahr haben wir aber eine Neuerung und zwar besteht von 1. November bis 15. April WinterreifenPFLICHT!
Dies gilt für Fahrzeuge bis max. 3,5Tonnen, sofern winterliche Fahrverhältnisse bestehen.
Die Winterreifenpflicht gilt nicht für Fahrzeuge die im Winter nicht verwendet werden, oder wenn bei winterlichen Verhältnissen Schneeketten montiert sind.

Wiedermal gilt, der frühe Vogel fängt den Wurm, also möglichst bald Reifenwechseln, bevors zu spät ist!

Eine Unfallfreie Wintersaison wünscht euch das vw-board.com-Team!
- mik

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Markus Männlich

Fortgeschrittener

Wohnort: Mauerbach

Beruf: Koch

Auto: VW- Polo , Chrysler Voyager

2

Dienstag, 7. Oktober 2008, 18:55

Also soweit ich weiss muss man auch Winterbereifung haben wenn man Schneeketten anlegt?!
MfG Markus! ^^ :spammer:

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mik Männlich

Master Of Mankind

Wohnort: Amstetten

Verbrauch:

3

Dienstag, 7. Oktober 2008, 19:53

ich glaube da ist gemeint wenn man erwischt wird, sommerreifen drauf hat, ABER zusätzlich schneeketten, dann kann man nicht bestraft werden!
liegt wahrscheinlich daran das es bei schneeketten wurst ist ob drunter sommer oder winterreifen sind.
- mik

InaG60 Weiblich

Ratzfatz auf Mopsgeschwindigkeit

Wohnort: Perchtoldsdorf

Beruf: Service- u Kundendienstberaterin bei Seat

Auto: Corrado G60, Corrado 16V

4

Mittwoch, 8. Oktober 2008, 12:09

ich hab schon umgesteckt am ostblockbomber :lol:
»InaG60« hat folgende Datei angehängt:
  • wrpflicht.pdf (49,46 kB - 6 mal heruntergeladen - zuletzt: 20. November 2008, 07:55)
:cursing: grundsätzlich geladen :cursing:
Ich habe keine Lösung, aber ich bewundere das Problem.

Wer Corrado fährt hat im Leben alles erreicht

mik Männlich

Master Of Mankind

Wohnort: Amstetten

Verbrauch:

5

Mittwoch, 8. Oktober 2008, 13:26

Zitat


Weiters darf der Lenker eines Kraftfahrzeuges der Klasse M1 oder N1 während des in Z 1
genannten Zeitraumes bei winterlichen Fahrbahnverhältnissen wie insbesondere Schneefahrbahn,
Schneematsch oder Eis, dieses Fahrzeug nur in Betrieb nehmen, wenn an allen Rädern Winterreifen (für die
Verwendung als Schnee- und Matschreifen oder als Schnee-, Matsch- und Eisreifen bestimmte Reifen mit
entsprechender Profiltiefe) oder, wenn die Fahrbahn mit einer zusammenhängenden oder nicht nennenswert
unterbrochenen Schnee- oder Eisschicht bedeckt ist, Schneeketten auf mindestens zwei Antriebsrädern
angebracht sind
.“
- mik

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