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AmiR Männlich

Golf süchtig...

Wohnort: bez. Baden

Beruf: CNC Facharbeiter

Auto: Golf 1 Cabrio GLI, Audi S3

1

Mittwoch, 30. September 2009, 11:28

Stilllegen bei Teilkasko - Probleme

hallo leute,

ich hab folgendes problem bei meinem s3. das auto ist teilkasko versichert und als ich vorriges jahr (!) das auto stillgelegt habe musste ich weiterhin monatlich eine gebühr von 36€ zahlen wegen ev. parkschäden. über das hab ich mich bei der versicherung natürlich aufgeregt, ich zahl ja nicht umsonnst 100€ für eine garage... die sagten mir das sie momentan nichts machen könnten. bla bla bla. erst nächstes jahr könnte man das ändern... ooook. ich hab mal eingewilligt und brav 6 monate lang diese scheiß 36€ gezahlt = 216€ (aus dem fenster rausgeschmissenes geld... eine neuanmeldung kostet 174€... :whistling: )

dieses jahr war ich mal gespannt... noch extra meinen berater gefragt ob ich das eh nicht mehr zahlen muss (berater gewechselt...) der sagt gaaanz stolz. neeein auf keinen fall das machen wir schon... ooook :whistling:

ich bin dann brav am 31 august zur versicherung gefahren und habe das auto stillgelegt. anscheinend zu kurzfristig für die versicherung. die haben nähmlich mir den betrag für september gleich mal abegebucht :lol: nach kurzem telefonat mit einem verblödetem mitarbeiter (sry musste sein...) der mir einreden wollte das dass jetzt so ist.
d.h. wenn man stilllegt dann muss man weiterzahlen. und wenn man die taferl nimmt dann zahlt man halt nichts... :whistling: :wacko: :rolleyes: ich hab nur blöd gelacht. erst als ich den typen angeschrien hab, gab der nach und sagte er klärt das und ruft mich zurück... :rolleyes: :D
als er mich angerufen hat hat er sich zuerst entschuldigt 8) er sagte das mir der betrag rückgebucht werde usw.

oook... und siehe da. geld war am konto.... allerdings fehlten da 36€ 8o :haha: , und wieder zum hörer gegriffen und telefoniert. diese idioten meinten jetzt das ich bis zum 1 april das bezahlen muss. erst ab 1 april ändert sich dann das gesetz :whistling: was wieder 6x36€ ergibt. :haha:

ich bin kurz vorm explodieren... hat vl. noch jemand eine teilkasko versicherung die er stilllegen tut?
da wäre es doch gscheiter das auto abzumelden? nur gibts da nicht eine mindest stilllegungs frist?


hoffe auf eure hilfe :pinch:


mfg
DX

8) Die schönsten Motorkennbuchstaben der Welt 8)

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nordcore1 Männlich

Hardcore

Wohnort: in der Kultgemeinde Wultendorf

Beruf: Bürohengst

Auto: Corrado VR6, Octavia Combi

2

Mittwoch, 30. September 2009, 12:43

Na bumm....Bücha sind das alle!

Stilllegungsfrist gibts keine, soweit ich weiß. Nur angemeldet muss die Karre mind. a paar Monate sein, zwecks Versicherungstechnischen Gründen.

Bitte korrigieren, wenn ich mich irren sollte!



mfg
DDD - Dirty Dub Diva im Aufbau...oder..."...wie ne Schlampe zur Diva wird".....wie manns/frau nimmt ;)

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Chri Männlich

Cabrio süchtig

Wohnort: Sommerein

Beruf: IT Systemadmin Rettungssani

Auto: Golf IV Cabrio

3

Mittwoch, 30. September 2009, 14:37

Na ich lass weiterrennen is ma doch zu viel arbeit da hin und her zu laufen :D Zahl ich lieber die paar € mehr im jahr als bevor ich ab und anmelde oder eben da zur versicherung lauf
Bad Society e.V.

Oben ohne whate else ;)

Q-PaTrIcK Männlich

Scene Tuner

4

Mittwoch, 30. September 2009, 17:00

Ja das ist ein sehr leidiges Thema !

Hatte da auch schon unendlich viele Schwierigkeiten.
Das erste Problem ist, dass sich die Versicherungsmenschen meist gar ned mit der Thematik auskennen.
Das zweite Problem ist, dasss die Versicherung gleich mal versucht dich da irgendwie zu besch*****.

Ich kann dir nur raten dich an einen unabhängigen Versicherungsmakler zu wenden.
Der kommt zu dir nach Hause und erarbeitet mit dir dann ein passendes Modell (meist mit nem Versicherungswechsel verbunden).
Natürlich kann man auch da an den Falschen geraten, aber das ist meiner Meinung nach die sicherste Lösung.

In meinem Fall ist es nur Haftpflicht, aber hier gibt es eine Stillegungsfrist.
Ich glaub er darf maximal 9 Monate am Stück stillgelegt sein, bin mir jz ned 100% sicher obs 9 sind.

rocco-16V

Blutiger Anfänger

5

Donnerstag, 1. Oktober 2009, 13:46

hinterlegen kannst die Taferl bis zu einem Jahr, wennst sie dann nicht holst wird das KFZ automatisch abgemeldet

übrigens kann man auch Fahrzeuge mit wechselkennzeichen still legen, für die dauer wo zB der S3 hinterlegt ist, bekommst für die wintergurke ein anderes kennzeichen

der Versicherung muss man aber immer wieder auf die sprünge helfen, die sind zu unflexibel und zu ahnungslos ;)

Auto: US Corrado G60 1990 / Mondeo MK4 Titanium 2009

6

Donnerstag, 1. Oktober 2009, 14:28


der Versicherung muss man aber immer wieder auf die sprünge helfen, die sind zu unflexibel und zu ahnungslos ;)

WIE WAHR WIE WAHR! :genau:

Am besten ist es wirklich wie Patrick schon geschrieben hat, einen Unabhängigen Makler am besten auf Empfehlung suchen, der sich dann mit der Versicherung auseinander setzt! :kotz:

Das spart extrem viele Nerven!!!! :sauer1:

AmiR Männlich

Golf süchtig...

Wohnort: bez. Baden

Beruf: CNC Facharbeiter

Auto: Golf 1 Cabrio GLI, Audi S3

7

Freitag, 2. Oktober 2009, 00:09

ich hab einen unabhängigen versicherungsmakler, der hat mir ziemlich viel geld erspart ich bin im grunde ziemlich zufrieden mit meiner versicherung nur nervt halt diese scheiße mit dem parkschaden.

mit stilllegungsfrist meinte ich eigentlich nach wie vielen monaten stilllegung ich das auto wieder an bzw. abmelden kann? soweit ich mich erinnern kann hab ich mal was von 3 monaten gehört?!?!?!?!

noch ne frage, kann man eigentlich die teilkasko versicherung abmelden? d.h beim stilllegen gleich die teilkasko versicherung abmelden und wenn man sich die taferl wieder holt dann anmelden? ich frag euch weil ich echt keinen bock mehr habe mit diesen versicherungsheinis zu telefonieren.


mfg
DX

8) Die schönsten Motorkennbuchstaben der Welt 8)

Auto: US Corrado G60 1990 / Mondeo MK4 Titanium 2009

8

Freitag, 2. Oktober 2009, 23:10

Hi,

meist ist es so das man Kaskoversicherungen nur zur Hauptfälligkeit kündigen kann. Also nur mit Ende des Vertragsjahres, sprich Versicherung am 1.03. 2009 abgeschlossen, früheste Kündigung 28.02.2010. Weiters ist die Kündigungsfrist zu beachten je nach Vertrag 1-3 Monate vor Hauptfälligkeit. Oft werden für Fahrzeuge die älter als 7 Jahre sind keinen neuen Kaskoversicherungen angeboten und wenn doch sehr teuer.

Wie gesagt einen Makler der alles erledigt und dich optimal berät ist GOLD wert.

:wink:
michael

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