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Martin Männlich

G-Ladener Gast

Wohnort: WB

Auto: Corrado G60 & Golf V GTI

1

Freitag, 10. Oktober 2008, 10:57

vorfahren bei Prüfstelle

Hallo...

ich habe heute einen Brief bekommen das ich bis Ende November in Weikersdorf vorfahren muß. Da der Corrado ja mittlerweile doch schon die 15 Jahre überschritten hat.

Jetzt meine Frage, ich wollte eigentlich das Auto kommende Woche stillegen, doch laut auskunft der Dame ist das wegen dem Termin egal ob Sommerauto oder nicht und ich muß den Termin wahrnehmen :sauer1: :bang:

Wie siehts denn aus, wenn ich jetzt einfach das Auto anstatt stillzulegen abmelde... Muß ich dann dort hin wenn ich das Auto wiederanmelde oder läuft das ab ?!
Weil ich laß jetzt sicher nicht mein Auto noch 2 Monate angemeldet nur weil die sich das einbilden !!!

schon mal danke für eure Infos

lg Martin

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mik Männlich

Master Of Mankind

Wohnort: Amstetten

Verbrauch:

2

Freitag, 10. Oktober 2008, 11:15

da steht doch "bis ende november" wann ist denn der nächste termin?
- mik

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Martin Männlich

G-Ladener Gast

Wohnort: WB

Auto: Corrado G60 & Golf V GTI

3

Freitag, 10. Oktober 2008, 11:27

Ein Termin wurde mir nicht genannt nur das ich bis 30.11 dort sein muß.

Aber das geht sich von meiner Seite her ganz sicher nicht aus. Darum meine Frage bzgl dem abmelden ob ich dann einfach hinfahren kann wenn ich das Auto wieder anmelde ?!

nordcore1 Männlich

Hardcore

Wohnort: in der Kultgemeinde Wultendorf

Beruf: Bürohengst

Auto: Corrado VR6, Octavia Combi

4

Freitag, 10. Oktober 2008, 15:22

Als sie mich damals (2006) auf der Umfahrung Wolkersdorf rausgefischt haben, musste ich auch im September vorfahrn. Auf Grund meines damaligen Motorschadens musste ich ein Schreiben an die Prüfstelle schicken mit Fotos das der Corri nicht fahrbereit is, hab dann nen Termin auf das darauffolgende Jahr bekommen.

Nach erfolgreicher Überprüfung 2007 mitn Corrado bekam ich gleich drauf nen Bescheid mitn Jetta vorzufahren, hab ihn kurzerhand abgemeldet.

Ich würde ihn an deiner Stelle einfach abmelden, dann schauns zumindest für jetzt durch die Finger!

lg
DDD - Dirty Dub Diva im Aufbau...oder..."...wie ne Schlampe zur Diva wird".....wie manns/frau nimmt ;)

5

Freitag, 10. Oktober 2008, 18:12

Ich würd hinfahren und den Termin warnehmen, wennst ihn jz abmeldest bekommst einen stempel in den Typenschein und das kommt nie gut!
Slow4Show

Auto: Corrado VR6, BMW 335i Coupe

6

Dienstag, 14. Oktober 2008, 14:15

Was ist denn das wieder für eine unnötige Aktion? Die haben dir ohne konkreten Anlaß einen Brief geschickt? Wird lediglich das Alter beurteilt oder spielen auch andere Faktoren mit?

Wenn dem so sein sollte finde ich das eine Frechheit! Wie kommt man dazu wenn man über eine gültige Plakette verfügt? Immerhin kostet es dich deine Zeit und vor allem wird bei solchen Terminen so lange gesucht bis etwas gefunden wird.

Fakt ist wenn du das Auto abmeldest bekommst du einen Eintrag in den Typenschein.

Markus Männlich

Fortgeschrittener

Wohnort: Mauerbach

Beruf: Koch

Auto: VW- Polo , Chrysler Voyager

7

Dienstag, 14. Oktober 2008, 15:06

geht auf alter vom auto hinaus normal o ab 12 jahren so weit ich weiss bekommst zum ersten mal so einen wisch ... :thumbdown:

in passat hamms auch damals bestellt 2 wochen nachdem das picker(ohne große mängel) gemacht wurde

warum? .. die wolln halt eben alle alten karren aus dem verkehr ziehen und darum suchens auch so lange bis sie was finden..

war ja lange zeit im trend das geschriehen haben "ja alte autos sind total unsicher und bla bla bla.. "
MfG Markus! ^^ :spammer:

vw- rapidler Männlich

Corrado-Fahrer

Wohnort: Ternitz

Beruf: Bautechniker

Auto: Corrado VR6

8

Dienstag, 14. Oktober 2008, 15:38

Was ist denn das wieder für eine unnötige Aktion? Die haben dir ohne konkreten Anlaß einen Brief geschickt? Wird lediglich das Alter beurteilt oder spielen auch andere Faktoren mit?


Nein da wird einfach dass zufallsprinzip angewendet.... alle autos die älter als 12 Jahre alt sind und zugelassen kommen "in einen topf" und dann wird wahllos "rausgefischt".... den einen erwischts... den anderen nicht.... :klop:
Es ist eagl obs ein originaler 14 Jahre alter mazda oder ein hergerichter 2erGolf ist... da kommts nur aufs alter an.... :S Jedes auto dass älter wie 12 jahre alt ist, kanns erwischen :pinch:

also kanns dir genauso passieren dast für deinen Corrado nen wisch zum vorfahren in deinen briefkasten bekommst...
95er Corrado VR6: Twilight violett pearl effect (LC4T), Doppelairbag, Leder, Klima, Alarm, SWRA, Kombiinstrument, Winterpaket, Knieschutz, Jetex/Fortex, Bilstein, BBS RS301

rocco-16V

Blutiger Anfänger

9

Dienstag, 14. Oktober 2008, 17:46

so zufällig ist das ganze auch nicht, autos die zu leicht ein pickerl bekommen haben werden natürlich bevorzugt vorgeladen

mik Männlich

Master Of Mankind

Wohnort: Amstetten

Verbrauch:

10

Dienstag, 14. Oktober 2008, 20:26

so zufällig ist das ganze auch nicht, autos die zu leicht ein pickerl bekommen haben werden natürlich bevorzugt vorgeladen


was heißt bitte zu leicht? und woher sollen die das wissen? ;)
- mik

11

Dienstag, 14. Oktober 2008, 21:39

wo zb Abgaswerte TOP obwohl es sich um 20 Jahre altes Auto handelt, das dann vllt noch ohne Mängel...das gibts nicht!
Slow4Show

Auto: Corrado VR6, BMW 335i Coupe

12

Dienstag, 14. Oktober 2008, 21:46

so zufällig ist das ganze auch nicht, autos die zu leicht ein pickerl bekommen haben werden natürlich bevorzugt vorgeladen


Woher hast du die Info? Hoffe schon, daß hier mehrere Faktoren mitspielen. Würde für meinen Teil solch eine Vorladung nicht akzeptieren da ich mein Fahrzeug seit eh und je bei VW Serviceheft pflegen lasse. Habe sogar eine Mobilitätsgarantie!

Martin Männlich

G-Ladener Gast

Wohnort: WB

Auto: Corrado G60 & Golf V GTI

13

Mittwoch, 15. Oktober 2008, 08:10

Ja aber das weiß doch die Polizei nicht was für Abgaswerte die Autos haben, oder liegt eine Kopie des Pickerl Prüfberichtes bei der Polizei auf ?! Die können ja nicht wissen was für leichte Mängel dort eingetragen sind....

Ich hab mein Pickerl erst eine Woche davor machen lassen, soweit alles in Ordnung bis auf ein paar alters bedingte Kleinigkeiten...

lg Martin

Akura Männlich

Anfänger

Wohnort: Wien

Beruf: Verkäufer

Auto: Corrado G60

14

Mittwoch, 15. Oktober 2008, 10:50

also da musst ich dir leider unrecht geben Cult89, war heut mit meinen im 21ten(prüfanstalt) und das auto ist leider schon 18j alt, pickerl bei vw gemacht kein einziger mängel, und heut bei der prüfanstalt auch kein einzigen mängel !!

der prüfer sagte selber dass das auto sehr sehr gepflegt und im sehr guten zustand ist !

also könnten doch autos die bis 20j alt sind ohne mängel sein wenn mans pflegen tut !! :D

Vr-Sex Männlich

C.I.G. Coach

Wohnort: Baden

Beruf: Serviceberater Seat Keglovits Trumau

Auto: VW Corrado VR6 (ABV), Seat Leon 1M

15

Mittwoch, 15. Oktober 2008, 14:18

Ich muss jetzt mal ne frage einwerfen...

Kostet das vorfahren bei der prüfstelle etwas??? (Geld oder nur Nerven??? ^^ )

Wenn ja dann würd ich auch einfach drauf pfeifen :whistling: ! Die können mich doch nicht zwingen einfach so eine 2te Pickerlüberprüfung zu auf meine kosten zu machen!!!

das wär mal meine meinung dazu!!!
(ich hoff mir bleibt das erspart!!!

lg
:thumbsup: Vw-Board.com.... da wird ihnen geholfen :thumbsup: [/align]


Akura Männlich

Anfänger

Wohnort: Wien

Beruf: Verkäufer

Auto: Corrado G60

16

Mittwoch, 15. Oktober 2008, 14:23

kostet tut sie gar nix wenn du aufgefordert wirst ! AUSSER es gibts schwere mängel, dann kostet 37 euro !

wennst leichte mängel hast oder gar keine zahlst gar nix !!

und naja nerven..kommt wirklich auf den prüfer an, ich hab ein leiwanden gehabt !

Martin Männlich

G-Ladener Gast

Wohnort: WB

Auto: Corrado G60 & Golf V GTI

17

Mittwoch, 15. Oktober 2008, 14:59

Na wenigstens muß man nix zahlen ohne Mängel...

Aber trotzdem finde ich es idiotisch, jetzt müßte ich nur wegen denen den Corrado noch ein Monat angemeldet lassen...

Auto: Corrado VR6, BMW 335i Coupe

18

Mittwoch, 15. Oktober 2008, 15:07

kostet tut sie gar nix wenn du aufgefordert wirst ! AUSSER es gibts schwere mängel, dann kostet 37 euro !

wennst leichte mängel hast oder gar keine zahlst gar nix !!

und naja nerven..kommt wirklich auf den prüfer an, ich hab ein leiwanden gehabt !


Sicher kostet es was! Wer bezahlt mir den Sprit hin und retour? Zeit ist bekanntlich auch Geld, insbesondere wenn man selbständig ist. Würde mich interessieren wo das Ganze gesetzlich geregelt ist.

Martin Männlich

G-Ladener Gast

Wohnort: WB

Auto: Corrado G60 & Golf V GTI

19

Mittwoch, 15. Oktober 2008, 16:22

@Mike

stimmt natürlich auch wieder mit den Spritkosten, aber ok der Weg wäre bei mir nicht allzu weit, aber eben einen Urlaubstag für sowas verschwenden is auch blöd...

Dann werd ich wohl einen Stempel bekommen, weil ich nicht einsehe nur weil die sich das einbilden mein Auto ein Monat länger angemeldet zu haben, es sei denn die Prüfstelle übernimmt meine Versicherungskosten fürn November... :P

20

Mittwoch, 15. Oktober 2008, 21:39

Zitat




§ 56. Besondere Überprüfung



(1) Kraftfahrzeuge und Anhänger, bei denen Bedenken bestehen,


1.


ob sie sich in verkehrs- und betriebssicherem Zustand befinden, wie insbesondere dann, wenn aus einer Verkehrsunfallmeldung ersichtlich ist, dass das Fahrzeug schwere Beschädigungen, wie zB gravierende Verformungen des Fahrwerkes aufweist, oder




2.


ob mit ihnen nicht mehr Lärm, Rauch, übler Geruch oder schädliche Luftverunreinigungen als bei ordnungsgemäßem Zustand und sachgemäßem Betrieb unvermeidlich ist, verursacht werden oder


3.


ob sie sich in vorschriftsmäßigem Zustand befinden,


sind von der Behörde zu überprüfen, ob sie den Vorschriften dieses Bundesgesetzes und der auf Grund dieses Bundesgesetzes erlassenen Verordnungen entsprechen; dies gilt für vorübergehend zugelassene Fahrzeuge und Fahrzeuge mit ausländischem Kennzeichen sinngemäß. Bei Unfallfahrzeugen im Sinne der Z 1 kann die besondere Überprüfung unterbleiben, wenn ein positives Gutachten gemäß § 57a oder die Rechnung über die ordnungsgemäße Instandsetzung durch einen befugten Betrieb vorgelegt wird. Die Behörde kann an Stelle des gemäß § 57 Abs. 1 einzuholenden Gutachtens auch die Beibringung eines Gutachtens gemäß § 57a Abs. 1 anordnen. Eine besondere Überprüfung ist auch bei anderen Fahrzeugen vorzunehmen, wenn dies vom Zulassungsbesitzer des Fahrzeuges, bei nicht zugelassenen Fahrzeugen vom rechtmäßigen Besitzer, beantragt wird.


(1a) Die Behörde kann Fahrzeuge, deren erstmalige Zulassung länger als zwölf Jahre zurückliegt, überprüfen, ob sie den Vorschriften dieses Bundesgesetzes und den auf Grund dieses Bundesgesetzes erlassenen Verordnungen entsprechen. Wenn die Behörde das erforderliche Gutachten von der Landesprüfstelle oder der Bundesanstalt für Verkehr einholt, so kann zur besseren Koordination und effizienten Auslastung auch die Auswahl der Fahrzeuge und die Vorladung der Zulassungsbesitzer im Einvernehmen mit dem Landeshauptmann diesem oder der Bundesanstalt für Verkehr übertragen werden. In diesen Fällen gehen auch die Zuständigkeiten gemäß § 57 Abs. 6 und Abs. 7 auf den Landeshauptmann oder die Bundesanstalt für Verkehr über.

(1b) Die Behörde hat eine besondere Überprüfung gemäß Abs. 1 hinsichtlich einzelner Fahrzeuge auch über Ersuchen einer ausländischen Behörde durchzuführen. Die ersuchende ausländische Behörde ist über das Ergebnis der besonderen Überprüfung zu informieren.

(2) Der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie kann jederzeit Fahrzeuge einer bestimmten Art gemäß Abs. 1 überprüfen, wenn diese Fahrzeuge Fehler oder Mängel aufweisen, durch die die Verkehrs- oder Betriebssicherheit beeinträchtigt wird, oder wenn mit diesen Fahrzeugen mehr Lärm, Rauch, übler Geruch oder schädliche Luftverunreinigungen verursacht werden können, als bei ordnungsgemäßem Zustand und sachgemäßem Betrieb unvermeidbar ist.

(3) Die besondere Überprüfung von Fahrzeugen einer bestimmten Art kann auch durch Verordnung angeordnet werden; hiebei kann auch bestimmt werden, daß Fahrzeuge, bei denen die Überprüfung ergeben hat, daß sie den Vorschriften dieses Bundesgesetzes und der auf Grund dieses Bundesgesetzes erlassenen Verordnungen entsprechen, als solche erkennbar sein müssen und in welcher Weise sie erkennbar gemacht sein müssen.

(4) Wurden schwere Mängel (§ 57 Abs. 7) festgestellt, so ist für jede im Zuge der besonderen Überprüfung vorgenommene Prüfung des Fahrzeuges, sofern das Gutachten nicht von einem gemäß § 57 Abs. 4 Ermächtigten eingeholt worden ist, ein Kostenersatz zu entrichten. Der Kostenersatz ist auch für jede im Zuge einer besonderen Überprüfung gemäß Abs. 1 vierter Satz vorgenommene Prüfung des Fahrzeuges zu entrichten. Der Kostenersatz fließt der Gebietskörperschaft zu, die den Aufwand der für die Prüfung der Fahrzeuge erforderlichen Einrichtungen trägt. Die Höhe des Kostenersatzes ist durch Verordnung des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie festzusetzen.

(5) Erfolgt die besondere Überprüfung innerhalb der Fristen des § 57a Abs. 3 noch vor der nächsten fälligen Begutachtung, so ersetzt diese Überprüfung bei positivem Ergebnis die nächste Begutachtung des Fahrzeuges und es ist eine Begutachtungsplakette anzubringen. Der Zulassungsbesitzer hat daher den Kostenersatz für diese Überprüfung zu entrichten.







@ Akura,

vorweg gratuliere zu deinem Top Auto,

ich bin da nicht von einen Top Geplegten Auto ausgegangen wie es deiner is,

sondern zb OTTInormalverbaucher, 20 Jahre alter 2er Golf mit 180tkm....hinterachslager, bremsleitungen, radlagerspiel....usw, bei solchen autos findet man immer was

und wenn so ein Auto ein Pickerl ohne Mängel bekommt ist es natürlich verdächtig.
Slow4Show

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