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Auto: Corrado VR6, BMW 335i Coupe

1

Dienstag, 8. Februar 2011, 16:28

Youngtimer Versicherung

Kennt jemand die Kriterien die ein KFZ erfüllen muß damit es günstig als Young/Oldtimer versichert werden kann? Der Corrado müßte bald in diese Kategorie fallen?!

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XSerialkX Männlich

G60Hausmeister

Wohnort: Vienna

Auto: CorradoG60

2

Dienstag, 8. Februar 2011, 19:36

Habe die ehre!

Ja das ist eine Frage, das würd mich auch interessieren.

lg gustl
Spürst du den G. :cursing:

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Akte6 Männlich

VR-Hardcore-6

Beruf: Produktionstechniker

Auto: Corrado VR6, BMW E46

3

Dienstag, 8. Februar 2011, 20:08

Da muss man das Farzeug erstmals auf Youngtimer umtypisieren. Und genau da liegt der Hacken.

Also für die meisten von uns nicht machbar.

nordcore1 Männlich

Hardcore

Wohnort: in der Kultgemeinde Wultendorf

Beruf: Bürohengst

Auto: Corrado VR6, Octavia Combi

4

Mittwoch, 9. Februar 2011, 07:03

Kumpel kauft sich in nächster Zeit nen 72er Charger und will diesen auch auf Oldtimer anmelden....wenn er die ganze Prozedur durchmacht kann ich ja Info geben! Soweit ich weiß, habens jetzt das Alter auf 30 Jahre raufgschraubt....
DDD - Dirty Dub Diva im Aufbau...oder..."...wie ne Schlampe zur Diva wird".....wie manns/frau nimmt ;)

Auto: Corrado VR6, BMW 335i Coupe

5

Mittwoch, 9. Februar 2011, 08:15

Da muss man das Farzeug erstmals auf Youngtimer umtypisieren. Und genau da liegt der Hacken.

Also für die meisten von uns nicht machbar.


Wo siehst du bei der Umtypisierung die Probleme bzw. was würde dagegen sprechen?

Akte6 Männlich

VR-Hardcore-6

Beruf: Produktionstechniker

Auto: Corrado VR6, BMW E46

6

Mittwoch, 9. Februar 2011, 09:16

Da muss man das Farzeug erstmals auf Youngtimer umtypisieren. Und genau da liegt der Hacken.

Also für die meisten von uns nicht machbar.


Wo siehst du bei der Umtypisierung die Probleme bzw. was würde dagegen sprechen?


Weil das Fahrzeug im absoluten originalzustand sein muss. Und damit meine ich auch alles. Jede Kleinigkeit, auch im Innenraum.
Es dürfen nur Tuningteile verbaut sein die es auch damals schon gab.

Und die km Anzahl pro Jahr ist auch begrenzt (aber da erkundige ich mich noch ; die genaue Zahl habe ich nicht mehr im Kopf).

Ein Bekannter hat sein Motorrad auf Youngtimer umtypisiert.

Akte6 Männlich

VR-Hardcore-6

Beruf: Produktionstechniker

Auto: Corrado VR6, BMW E46

7

Mittwoch, 9. Februar 2011, 09:45

Historisch ist laut Verkehrsminister-Erlass zur 26. Kraftfahrzeugsgesetz-Novelle ein erhaltungswürdiges, nicht zur ständigen Verwendung bestimmtes Fahrzeug in akzeptablem Erhaltungszustand

a) mit Baujahr 1955 oder davor, oder

b) das älter als 25 Jahre und in die vom Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr approbierte Liste der historischen Fahrzeuge eingetragen ist. Sie enthält etwa keine Massenmodelle mit großer Verbreitung auf dem Markt, auch wenn sie schon über 25 Jahre alt sind (KFG-Erstfassung 1967, 26. Novelle 2005, Erlass 2006).

Spielraum: in Zweifelsfällen entscheidet der Minister, zur Entscheidungshilfe gibt ein ehrenamtlicher Expertenbeirat Empfehlungen: generell, etwa für die oben erwähnte Fahrzeugliste (der Firma Eurotax), sowie zu Einzelanträgen, wie für nicht aufgelistete Modelle oder besondere Ausstattung. Erhaltungswürdig ist Originalität: dazu müssen sich die Hauptbaugruppen im Originalzustand befinden. Zubehör oder Ersatzteile dürfen bis 10 Jahre nach Erzeugung des Kfz im Handel angeboten worden und müssen handelsüblich oder werksnahe sein, dürfen den Originaleindruck nicht beeinträchtigen und sind nachweispflichtig (Literatur, Prospekte, Fotos o.ä.). Ein innerhalb dieser Grenzen veränderter Grundcharakter des Fahrzeugs und seiner technischen Konstruktionsmerkmale führt entsprechend dem Baujahr des betreffenden Teils zu einer Neueinstufung (bezüglich entsprechend jüngerer, also strengerer einzuhaltender Bedingungen: Sicherheit, Abgas usw.).

Gebrauch (...) Historische Kraftwagen dürfen nur an 120 Tagen pro Jahr verwendet werden, historische Krafträder nur an 60 Tagen pro Jahr. Über diese Verwendung sind fahrtenbuchartige Aufzeichnungen zu führen und der Behörde auf Verlangen vorzulegen. Nachweis ist möglich 1) über einen speziellen Versicherungsvertrag sowie Hinterlegung der Kennzeichen bei der Behörde (kostengünstigste Methode), 2) über Fahrtenschreiber oder Kontrollgerät, 3) über ein bei einem Veteranenclub registriertes Fahrtenbuch. (Das ist stets mitzuführen; ausführlicher Eintrag vorab, genaue Daten unmittelbar nach der Fahrt; Organisationen: 4 Veteranenclubs sowie die 2 größten Autofahrerclubs.)

Weiters u.a. zu beachten: EU-konforme Lärmgrenze von 89 dB(A), sofern kein strengeres Kriterium gilt, und Begutachtung alle zwei Jahre.


Quelle; http://www.worldlingo.com/ma/dewiki/de/Oldtimer

Auto: Corrado VR6, BMW 335i Coupe

8

Mittwoch, 9. Februar 2011, 10:09

Bei dieser Versicherung kann ein Fahrzeug bereits nach 21 Jahren als Youngtimer versichert werden --> http://www.garanta.at/29_748.htm

Wechselkennzeichen scheint nach wie vor die beste Lösung zu sein

Akte6 Männlich

VR-Hardcore-6

Beruf: Produktionstechniker

Auto: Corrado VR6, BMW E46

9

Mittwoch, 9. Februar 2011, 15:25

Bei dieser Versicherung kann ein Fahrzeug bereits nach 21 Jahren als Youngtimer versichert werden --> http://www.garanta.at/29_748.htm

Wechselkennzeichen scheint nach wie vor die beste Lösung zu sein


Ich bin auch der Meinung dass, das Wechselkennzeichen die ``beste`` Lösung ist.

10

Freitag, 2. Dezember 2011, 13:19

Denke auch das Wechselkennzeichen kommt am ehesten in Betracht und macht die wenigste Arbeit.

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